Barrierefreiheit

Diese Website ist überwiegend barrierefrei.

 
 

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Gegen Hürden im Internet

Wir möchten, dass Sie sich nicht nur auf unserem Gelände, sondern auch auf unserer Website willkommen und wohl fühlen. Darum bemühen wir uns, die Website so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Sie sollen sich bei uns problemlos informieren können – unabhängig von Ihren technischen Möglichkeiten oder etwaigen körperlichen oder geistigen Einschränkungen.

Was sind überhaupt Barrieren im Internet?

Menschen mit Sehbehinderungen brauchen kontrastreiche Texte oder Formularfelder. Für blinde Menschen müssen Grafiken, Fotos, PDFs oder Links mit sogenannten „alternativen Texten“ versehen sein, die eine Software vorlesen kann. Gehörlosen und schwerhörigen Menschen erschließen sich Podcasts und Videos nur durch Untertitel vollständig.

 
 

Stand der Barrierefreiheit

Dieses Angebot ist überwiegend barrierefrei.
Wir haben unsere Internetseite mithilfe unserer Web-Agentur barrierefrei entwickelt. Dabei berücksichtigten wir die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 und 2.2.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum Mai 2025 durchgeführten Selbstbewertung. 

Diese Erklärung wurde am 16.05.2025 erstellt.

 
 

Welche Inhalte sind nicht barrierefrei

Marktfinder Karte

Die Stadtteil-Karte des Marktfinders ist nicht vollständig barrierefrei umsetzbar. Die Suche nach Stadtteilen kann auch durch die Liste (DropDown), unten im Marktfinder, vorgenommen werden.

 
 

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unserer Internetseite auf Barrieren stoßen, schicken Sie bitte eine E-Mail mit einer möglichst genauen Beschreibung der Hürde an folgende Adresse:
kontakt@meine-wochenmaerkte.de
Fügen Sie gern einen oder mehrere Screenshots bei – dass erleichtert es uns, das Problem zu erkennen und abzustellen.
Zuständig für die Betreuung der Internetseite sowie ihre Barrierefreiheit ist der Bereich Marketing und Kommunikation der M3B GmbH.

 
 

Hinweis zum Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren nach § 16 und § 22 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz

Falls Sie wegen mangelnder Barrierefreiheit unseren digitalen Auftritt und unsere Angebote nicht richtig nutzen können, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden, sofern Sie innerhalb der Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten und die Barriere immer noch besteht.

Gegebenenfalls können Sie bei der Schlichtungsstelle einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.

 
 

Erklärung in leichter Sprache

In diesem Text steht: Was ist eine Erklärung zur Barriere·freiheit? Und wo können Sie sich beschweren, wenn eine Internet·Seite nicht barrierefrei ist, wenn eine App nicht barrierefrei ist.

 
 
 

Erklärung in Gebärdensprache

Im Video sehen Sie Infos zur Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache.